Nach der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV/GUV-V A 3) ist der Unternehmer (Betreiber) verpflichtet,
für regelmäßige Wiederholungsprüfungen zu sorgen.
Gegenstand der Prüfung im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift sind:
Gerne führen wir diese Prüfungen für Sie durch, vereinbaren Sie einen Termin unter +49 (0) 85 02/9 15 95 41oder termin@elektro-stieglbauer.de
Prüffristen – Richtwerte für Gefährdungs- und Belastungsanalysen gemäß BetriebsSichV in Anlehnung an die BGV A3
Wiederholungsprüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
ANLAGEN/BETRIEBSMITTEL
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmitte
Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel in „Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art“ (DIN VDE 0100 Gruppe 700)
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen
Fehlerstrom-, Differenzstrom und Fehlerspannungs-Schutzschalter
– in stationären Anlagen
– in nichtstationären Anlagen
PRÜFFRISTEN
4 Jahre
1 Jahr
1 Monat
6 Monate
arbeitstäglich
ART DER PRÜFUNG
Auf ordnungsgemäßen Zustand (DIN VDE 0105-100)
Auf ordnungsgemäßen Zustand (DIN VDE 0105-100)
Auf Wirksamkeit (Messung der Fehlerspannung und des Auslösestromes, Erdungswider-standsmessung)
Auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung
PRÜFER
Elektrofachkraft
Elektrofachkraft
Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte
Benutzer