Nach der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV/GUV-V A 3) ist der Unternehmer (Betreiber) verpflichtet,
für regelmäßige Wiederholungsprüfungen zu sorgen.

Gegenstand der Prüfung im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift sind: 

  • Wiederholungsprüfung Ortsveränderlicher elektronischer Betriebsmittel
  • Wiederholungsprüfung Ortsfester elektronischer Betriebsmittel
  • Wiederholungsprüfung nach VDE 0105 Teil 100
  • Wiederholungsprüfung stationärer elektronischer Anlagen
  • Wiederholungsprüfung nicht stationärer elektronischer Anlagen
  • Geräteprüfung

Gerne führen wir diese Prüfungen für Sie durch, vereinbaren Sie einen Termin unter +49 (0) 85 02/9 15 95 41oder termin@elektro-stieglbauer.de

Prüffristen – Richtwerte für Gefährdungs- und Belastungsanalysen gemäß BetriebsSichV in Anlehnung an die BGV A3

Wiederholungsprüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

ANLAGEN/BETRIEBSMITTEL

Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmitte

Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel in „Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art“ (DIN VDE 0100 Gruppe 700)

Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen

Fehlerstrom-, Differenzstrom und Fehlerspannungs-Schutzschalter
– in stationären Anlagen
– in nichtstationären Anlagen

PRÜFFRISTEN

4 Jahre

1 Jahr




1 Monat



 
 
6 Monate
arbeitstäglich

ART DER PRÜFUNG

Auf ordnungsgemäßen Zustand (DIN VDE 0105-100)

Auf ordnungsgemäßen Zustand (DIN VDE 0105-100)



Auf Wirksamkeit (Messung der Fehlerspannung und des Auslösestromes, Erdungswider-standsmessung)

Auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung


PRÜFER

Elektrofachkraft

Elektrofachkraft




Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte

Benutzer

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